
Dass das Verbrechen bzw. die Kriminalität überhaupt 'Funktionen' haben solle, erscheint dem juristisch-kriminologisch bzw. auch kriminalistisch geschulten Verstand im ersten Zugang zunächst einmal erstaunlich. Dieses typische Erstaunen hängt damit zusammen, dass dem Begriff der F...
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http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=F&KL_ID=70
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